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OLGReportKompakt - Miet- + Immobilienrecht
OLG Hamburg
Erfüllung der Rückgabepflicht bei Nichtaushändigung sämtlicher Schlüssel
BGB §§ 556 Abs. 1, 557 Abs. 1 S. 1 a.F. Gibt der Mieter nach Beendigung des Mietverhältnisses nicht sämtliche Schlüssel zurück, hängt die Erfüllung der Rückgabepflicht davon ab, ob und ggf. wie lange der Vermieter dadurch an der Inbesitznahme der Räume und an einer uneingeschränkten Verfügung über diese gehindert ist.
OLG Hamburg, Urt. v. 14.8.2003 – 4 U 58/01 (rkr.; LG Hamburg, Urt. v. 12.2.2001 – 316 O 134/00)
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