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OLGReportKompakt - Miet- + Immobilienrecht
OLG Hamburg
Entlastung eines Verwalters; Anfechtung eines Wirtschaftsplans
WEG §§ 21, 28 1. Ein Wohnungseigentümerbeschluss, mit dem einer Verwaltung Entlastung erteilt wird, steht nur dann im Widerspruch zur ordnungsgemäßen Verwaltung i.S.v. § 21 Abs. 3 WEG, wenn Ansprüche gegen den Verwalter erkennbar in Betracht kommen und nicht aus besonderen Gründen Anlass besteht, auf die hiernach möglichen Ansprüche zu verzichten. Die schlüssige Darlegung solcher Schadensansprüche gegen den Verwalter obliegt dem den Entlastungsbeschluss anfechtenden Wohnungseigentümer. 2. Die Anfechtung eines Wirtschaftsplans in Bezug auf die darin eingestellten Positionen (hier: Reparaturkosten, Rechts- und Beratungskosten, Zinseinnahmen aus Wohngeldabrechnung) setzt eine im Einzelnen belegte und nachvollziehbare Darlegung der gegen die angesetzten Beträge bestehenden Kritikpunkte voraus.
OLG Hamburg, Beschl. v. 2.2.2004 – 2 Wx 133/01 (LG Hamburg, Beschl. v. 19.9.2001 – 318 T 88/01)
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