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OLGReportKompakt - Haftungsrecht
OLG Köln
Sachlicher Geltungsbereich des Postpaketabkommens
Postpaketabkommen 1974 1. Der sachliche Geltungsbereich des Postpaketabkommens ist eröffnet, wenn eine durch den Weltpostvertrag gewährleistete internationale Paketpostdienstleistung in Auftrag gegeben worden ist. 2. Die Vorschriften des Postpaketabkommens 1974, das Bestandteil der Verträge des Weltpostvereins vom 5.7.1974 ist, sind unmittelbar geltendes Recht zwischen der Bundesrepublik als Postverwaltung und den jeweiligen Absendern (im Anschluss an BGH v. 28.1.2003 – X ZR 113/02, MDR 2003, 617 = BGHReport 2003, 627 = NJW 2003, 1602 ff.). 3. Kann die Ratifizierung einer neueren Fassung der Verträge des Weltpostvereins für einen Mitgliedsstaat nicht festgestellt werden, ist das in Bezug auf den Schadenszeitpunkt jüngste von beiden Mitgliedsstaaten ratifizierte Vertragswerk anzuwenden.
OLG Köln, Urt. v. 22.6.2004 – 3 U 38/03 (rkr.; LG Bonn, Urt. v. 30.1.2003 – 14 O 166/02)
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