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OLGReportKompakt - Haftungsrecht
OLG Düsseldorf
Beschädigung eines Pkw während des Betriebs einer Autowaschanlage
BGB §§ 241, 280, 631 1. Wird ein Pkw während des Betriebs einer Autowaschanlage beschädigt, muss sich der Betreiber der Anlage hinsichtlich seines Verschuldens betreffend die Verletzung der Verkehrssicherungspflicht entlasten. 2. Er genügt seiner Verkehrssicherungspflicht nicht schon dadurch, dass die Anlage den allgemein anerkannten Regeln der Technik entspricht. Vielmehr muss er die maschinell, automatisch arbeitende und deswegen nicht jederzeit kontrollierbare Anlage so organisieren, betreiben, warten und beaufsichtigen, wie dies nach dem Stand der Technik möglich und zumutbar ist. 3. Dies kann dadurch erfolgen, dass Kontroll- und Wartungsarbeiten entsprechend den Herstellerempfehlungen durchgeführt werden, entweder durch Servicemitarbeiter des Herstellers oder durch eigenes Personal mit entsprechenden Kenntnissen.
OLG Düsseldorf, Urt. v. 16.12.2003 – I-21 U 97/03 (rkr.; LG Wuppertal, Urt. v. 10.4.2003 – 1 O 461/02)
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