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OLGReportKompakt - Bau- + Nachbarrecht
OLG Düsseldorf
Kein Anspruch auf Mängelbeseitigungsvorschuss bei noch nicht konkret absehbarem Mängelbeseitigungsverlangen
VOB/B § 13 Nr. 5 Abs. 2; BGB § 242 Der Anspruch auf Vorschuss auf die Kosten der Mängelbeseitigung ist ein aus §§ 242, 669 BGB abgeleiteter vorweggenommener und nach Durchführung der Mängelbeseitigung abzurechnender Aufwendungsersatzanspruch nach § 13 Nr. 5 Abs. 2 VOB/B. Die Zuerkennung eines Vorschussanspruches ist ein sich aus den Besonderheiten des Bauvertrages ergebendes Gebot der Billigkeit. Wenn nicht absehbar ist, ob der Auftraggeber Anlass hat oder in nächster Zeit Anlass haben wird, für Mangelfreiheit zu sorgen, gebietet es die Billigkeit nicht, schon einen Vorschuss zu gewähren.
OLG Düsseldorf, Urt. v. 29.4.2004 – I-5 U 60/01 (rkr.; LG Düsseldorf, Urt. v. 12.4.2001 – 15 O 98/0) Bestell-Nr.: D 43998 – Volltext: 31 Seiten
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