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OLGReportKompakt - Bank- + Kreditsicherungsrecht
OLG Koblenz
Ansprüche bei Überweisung auf ein falsches Konto an einen falschen Empfänger
BGB §§ 667, 675 1. Die gesetzlichen Vorschriften über das Recht des Auftrages und der entgeltlichen Geschäftsbesorgung sind dahin auszulegen, dass eine Bank, die Aufträge für Auszahlungen übernommen hat, nur dann auftragsgemäß handelt, wenn sie das Geld dem durch den Auftrag individualisierten Empfänger auszahlt. 2. Im beleggebundenen Zahlungsverkehr ist bei Divergenzen zwischen dem Namen des Empfängers und dem angegebenen Konto grundsätzlich die Empfängerbezeichnung maßgebend. Etwas anderes kann gelten, wenn die weisungswidrige Auftragserledigung das Interesse des Auftraggebers nicht verletzt.
OLG Koblenz, Urt. v. 16.1.2004 – 8 U 1276/02 (rkr.; LG Trier, Urt. v. 29.8.2002 – 6 O 84/02)
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