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OLGReportKompakt - Haftungsrecht
OLG Koblenz
Reichweite von Auskunftsanspruch und Dokumentationspflicht im Arzthaftungsprozess
BGB §§ 242, 276, 278, 611, 823, 847 1. Kommt es bei einem zahnärztlichen Eingriff zu einem Narkosezwischenfall, den der Patient dem vom Zahnarzt zugezogenen Anästhesisten anlastet, besteht ein vertraglicher Auskunftsanspruch allenfalls gegen den Zahnarzt, weil der Anästhesist nicht Vertragspartner des Patienten, sondern Erfüllungsgehilfe des Zahnarztes ist. 2. Ein denkbarer Schadensersatzanspruch gegen den Anästhesisten aus unerlaubter Handlung gibt dem Patienten keinen Auskunftsanspruch zu den an der Behandlung beteiligten Hilfspersonen und deren Qualifikation. 3. Neben der Dokumentationspflicht besteht für den Arzt keine allgemeine umfassende Auskunftspflicht. Eine solche ergibt sich auch nicht aus Dokumentationsmängeln.
OLG Koblenz, Urt. v. 15.1.2004 – 5 U 1145/03 (rkr.; LG Trier, Urt. v. 4.8.2003 – 4 O 79/02)
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