|
|
OLGReportKompakt - Haftungsrecht
OLG Koblenz
Umfang der Aufklärungspflicht bei ärztlichem Heileingriff (Misserfolgsrisiko); kein Schmerzensgeld bei bloßem Aufklärungsmangel
BGB §§ 276, 611, 823, 831, 847 1. Über das Misserfolgsrisiko einer Operation ist selbst dann aufzuklären, wenn der konkrete Eingriff in diesem Krankenhaus noch nie misslungen ist. Die Aufklärung muss sich insb. auf die Gefahr erstrecken, dass die Operation sogar zu einer Verschlimmerung der Beschwerden führen kann (hier: Hüftgelenksoperation). 2. Eine hypothetische Einwilligung darf der Tatrichter grundsätzlich erst nach persönlicher Anhörung des Patienten annehmen. 3. War der ärztliche Eingriff trotz des Aufklärungsversäumnisses kraft hypothetischer Einwilligung rechtens, kann wegen des bloßen Aufklärungsmangels kein Teilschmerzensgeld zuerkannt werden (gegen OLG Jena MDR 1998, 536).
OLG Koblenz, Urt. v. 1.4.2004 – 5 U 844/03 (rkr.; LG Koblenz, Urt. v. 13.6.2003 – 10 O 2/01)
|