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OLGReportKompakt - Bau- + Nachbarrecht

OLG Saarbrücken
Gezielte Störung des Spielbetriebs eines Golfplatzes

GG Art. 14; BGB §§ 226, 858, 862, 863, 903, 1004; SaarlStrG §§ 14, 18 Abs. 2
1. Wird die Spielbahn eines Golfplatzes durch einen öffentlichen Weg durchschnitten, so wird das Überspielen des Weges mit Golfbällen vom gesteigerten Anliegergemeingebrauch des Golfplatzbetreibers grundsätzlich nicht gedeckt.
2. Eine gezielte Störung des Spielbetriebs eines Golfplatzes durch Passanten und Anlieger ist jedenfalls dann nicht schikanös i.S.d. § 226 BGB, wenn das beanstandete Verhalten zumindest auch den Zweck verfolgt, im öffentlichen Meinungskampf auf eine aus dem Spielbetrieb resultierende Gefahrensituation hinzuweisen.

OLG Saarbrücken, Urt. v. 1.6.2004 – 4 U 5/04-1
(rkr.; LG Saarbrücken, Urt. v. 2.12.2003 – 8 O 85/03)


 
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