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OLGReportKompakt - Verfahrensrecht
OLG Frankfurt
Verkündung eines Versäumnisurteils
ZPO §§ 42 ff. Die Verkündung eines Versäumnisurteils nach Ablauf der Wartezeit stellt keinen Grund für die Besorgnis der Befangenheit dar, auch wenn der Beklagtenvertreter angekündigt hatte, sich zu verspäten.
OLG Frankfurt, Beschl. v. 9.7.2004 – 2 W 38/04 (LG Frankfurt, Beschl. v. 24.5.2004 – 2/22 O 456/03)
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