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OLGReportKompakt - Sonstiges Zivilrecht
OLG Frankfurt
Berichtigung des Tenors eines Schiedsgerichts
ZPO §§ 319 Abs. 1, 1058 Das Schiedsgericht kann durch Berichtigungsbeschluss einen Schiedsspruch in der Weise abändern, dass entsprechend der Absicht des Schiedsgerichts ein vollstreckungsfähiger Inhalt entsteht.
OLG Frankfurt, Beschl. v. 17.5.2004 – 2 Sch. 2/03 (Schiedsgericht, Beschl. v. 6.5.2004)
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