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OLGReportKompakt - Verfahrensrecht
OLG Schleswig
Besetzung des Beschwerdegerichts in Kostenfestsetzungssachen
ZPO §§ 568, 572; RPflG §§ 11 Abs. 1, 21 Nr. 1 Zur Entscheidung über eine sofortige Beschwerde gegen einen Kostenfestsetzungsbeschluss ist nicht der Einzelrichter des Beschwerdegerichts berufen, sofern die Nichtabhilfeentscheidung nicht vom Rechtspfleger des LG, sondern von einer Kammer dieses Gerichts in voller Besetzung getroffen wurde.
OLG Schleswig, Beschl. v. 13.7.2004 – 9 W 61/04 (LG Itzehoe – 3 O 326/02)
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