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OLGReportKompakt - Miet- + Immobilienrecht
OLG Schleswig
Unzulässige Hundehaltung in Wohnungseigentumsanlage
WEG §§ 15 Abs. 3, 14 Nr. 1 und 2, 27 Abs. 2 Nr. 5 1. Die Vertretungsmacht eines zur gerichtlichen Geltendmachung von Ansprüchen ermächtigten Verwalters erstreckt sich nicht auf Ansprüche, deren Entstehung noch von einer Beschlussfassung der Wohnungseigentümergemeinschaft abhängig ist. 2. Die Hundehaltung in einer Wohnungseigentumsanlage kann durch Mehrheitsbeschluss grundsätzlich auf einen Hund pro Wohnung beschränkt werden. 3. Jeder Wohnungseigentümer ist verpflichtet, im Rahmen des Möglichen und Zumutbaren darauf hinzuwirken, dass die Mieter seines Sondereigentums unzulässige Hundehaltungen unterlassen.
OLG Schleswig, Beschl. v. 27.11.2003 – 2 W 165/03 (LG Itzehoe, Beschl. v. 3.9.2003 – 1 T 56/03; AG Elmshorn, Beschl. v. 10.4.2003 – 52 II 8/02)
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