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OLGReportKompakt - Verfahrensrecht
OLG Köln
Kreditaufnahme zur Finanzierung des Prozesses
ZPO § 115 Grundsätzlich kann der PKH-Antragsteller darauf verwiesen werden, dass er sich die zur Zahlung der Prozesskosten erforderlichen Mittel durch eine Beleihung eines in seinem Alleineigentum stehenden Hausgrundstücks verschaffen kann. Gemäß § 115 Abs. 2 ZPO hat eine Partei auch ihr Vermögen einzusetzen, soweit dies zumutbar ist. Allerdings ist eine Kreditaufnahme unter Belastung einer Immobilie nur dann zumutbar, wenn die Kreditraten geringer sind als die nach der Tabelle zu § 115 ZPO ermittelten Monatsraten und der Kredit nicht länger als 48 Monate läuft. Ferner muss die Partei auch im Stande sein, die Kreditraten aus ihrem Einkommen zu zahlen.
OLG Köln, Beschl. v. 14.6.2004 – 4 WF 63/04 (AG Bonn, Beschl. v. 29.4.2004 – 42 F 186/04)
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