|
|
OLGReportKompakt - Bau- + Nachbarrecht
OLG Köln
Schutzbereich der verletzten Amtspflicht bei unrichtiger Auskunft einer Gemeinde
BGB §§ 278, 839 1. Schutzbereich der verletzten Amtspflicht bei unrichtiger Auskunft einer Gemeinde über den aus Brandschutzgründen erforderlichen Durchmesser einer privaten Wasserleitung. 2. Eine Gemeinde, die sich die falschen Angaben der – von ihr intern eingeschalteten – Aufsichtsbehörde ungeprüft zu Eigen macht, trifft in der Regel kein Verschulden. Sie braucht sich auch ein etwaiges Verschulden der Aufsichtsbehörde nicht analog § 278 BGB zurechnen zu lassen, denn die bloße Anfrage nach dem brandschutzrechtlich zulässigen Durchmesser einer Rohrleitung begründet kein über die allgemeinen Amtspflichten hinausgehendes besonderes Obhutsverhältnis zum betroffenen Bürger.
OLG Köln, Urt. v. 3.6.2004 – 7 U 184/03 (rkr.; LG Aachen, Urt. v. 21.11.2003 – 4 O 68/02)
|