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OLGReportKompakt - Zwangsvollstreckung + Insolvenz
OLG Köln
Anfechtung wegen Gläubigerbenachteiligung bei Bargeschäft nach § 3 Abs. 1 AnfG
AnfG §§ 2, 3 Abs. 1, 11; InsO § 142 Eine unmittelbare Gläubigerbenachteiligung i.S.d. § 3 Abs. 2 AnfG ist bei einem Bargeschäft nicht gegeben. Obwohl in dem Anfechtungsgesetz eine dem § 142 InsO entsprechende Vorschrift fehlt, kommt aber auch bei einem Bargeschäft eine Anfechtung wegen vorsätzlicher Gläubigerbenachteiligung gem. § 3 Abs. 1 AnfG in Betracht.
OLG Köln, Beschl. v. 10.12.2003 – 2 U 135/03 (LG Aachen, Urt. v. 21.7.2003 – 8 O 564/02)
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