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OLGReportKompakt - Verfahrensrecht
OLG Köln
Gerichtsstand für Vollstreckungsgegenklage
ZPO §§ 797 Abs. 5, 800 Abs. 3 Wendet sich der Schuldner mit der Vollstreckungsabwehrklage gegen die Vollstreckung wegen des persönlichen Anspruchs eines Titelgläubigers, der aufgrund einer einheitlichen Unterwerfungserklärung sowohl über einen dinglichen als auch einen persönlichen vollstreckbaren Anspruch verfügt, so ist der Gerichtsstand des § 800 Abs. 3 ZPO maßgebend, wenn die geltend gemachte Einwendung auf die gänzliche und endgültige Vernichtung der Vollstreckbarkeit beider Titel gerichtet ist.
OLG Köln, Beschl. v. 17.3.2004 – 5 W 45/04 (LG Aachen – 1 O 755/03; LG Berlin – 10 O 58/04)
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