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OLGReportKompakt - Zwangsvollstreckung + Insolvenz
OLG Frankfurt
Anfechtung der Aufrechnung im Insolvenzverfahren
InsO §§ 94, 96 Abs. 1 Nr. 3, 129 ff. 1. Der für die Anfechtung gem. §§ 129 ff. InsO entscheidende Vorgang liegt nicht in der Aufrechnungserklärung, sondern in der Begründung der Aufrechnungslage, die Rechtshandlung im Sinne der genannten Vorschrift ist. 2. Die Annahme einer inkongruenten Deckung scheitert nicht daran, dass der Masse insb. durch den Abschluss eines Mietvertrags weitere, recht erhebliche Beträge zufließen. 3. Die bisherige Problematik der Zulässigkeit einer isolierten Anfechtung der Aufrechnung stellt sich unter der Geltung der Insolvenzordnung nicht mehr.
OLG Frankfurt, Urt. v. 29.10.2003 – 17 U 61/03 (n. rkr.; LG Frankfurt, Urt. v. 16.12.2002 – 2/10 O 258/01)
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