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OLGReportKompakt - Verfahrensrecht
OLG Frankfurt
Verantwortlichkeit eines Rechtsanwalts bei unrichtiger Faxübermittlung durch Rechtsanwaltsangestellte
ZPO § 233 1. Ein Rechtsanwalt hat sich persönlich davon zu überzeugen, dass eine per Fax übermittelte Berufungsschrift mit der zutreffenden Faxnummer des Berufungsgerichts versehen ist. 2. Ein Rechtsanwalt hat sein Personal darüber zu unterrichten, wie Post- und Faxeingang bei den Gerichten organisiert ist, bei denen er zugelassen ist. Dies gilt insb. bezüglich der Frage, ob mehrere an einem Ort befindliche Gerichte gemeinsame Post- bzw. Faxannahmestellen betreiben.
OLG Frankfurt, Beschl. v. 1.3.2004 – 23 U 118/03 (LG Frankfurt/M., Urt. v. 28.2.2003 – 2/27 O 192/01)
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