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OLGReportKompakt - Medienrecht
OLG Frankfurt
Unzulässige Darstellung der Interpretation eines Redetextes als Tatsachenbehauptung („Tätervolk“)
ZPO § 36; BGB §§ 823 Abs. 1 und 2, 1004; GG Art. 2 Lässt der Inhalt einer in der Öffentlichkeit gehaltenen Rede eines Politikers verschiedene Auslegungsmöglichkeiten zu, darf ein Magazin in einer zusammenfassenden Wiedergabe einer Aussage dieser Rede die eigene Interpretation nicht als Tatsachenbehauptung darstellen, wenn nicht zugleich kenntlich gemacht wird, dass es sich bei der Darstellung um eine Interpretation handelt.
OLG Frankfurt, Beschl. v. 10.3.2004 – 14 W 16/04 (LG Fulda, Beschl. v. 22.1.2004 – 2 O 25/04)
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