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OLGReportKompakt - Zwangsvollstreckung + Insolvenz
OLG Köln
Zeitpunkt für die Beurteilung einer mittelbaren Gläubigerbenachteiligung bei Insolvenzanfechtung
InsO §§ 129 ff., 130 Abs. 1 Nr. 2, 174
Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung einer mittelbaren Gläubigerbenachteiligung ist der Schluss der letzten mündlichen Verhandlung in der Tatsacheninstanz. Eine in der Anmeldung einer Forderung zur Tabelle liegende mittelbare Gläubigerbenachteiligung kann – bis zur Feststellung zur Tabelle – durch Rücknahme der Forderungsanmeldung wirksam beseitigt werden.
OLG Köln, Beschl. v. 1.3.2004 – 2 U 189/03 (LG Bonn, Urt. v. 5.11.2003 – 2 O 45/03)
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