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OLGReportKompakt - Verfahrensrecht

OLG Köln
Besorgnis der Befangenheit: Gesamtwürdigung des richterlichen Verhaltens

ZPO §§ 44, 47

Die Besorgnis der Befangenheit ist stets aufgrund einer Gesamtwürdigung des richterlichen Verhaltens zu beurteilen. Zweifel an der Unvoreingenommenheit können dann nicht verneint werden, wenn trotz mehrerer – nicht offensichtlich verfahrenswidrigen
Zwecken dienenden – Ablehnungsgesuche und trotz bereits eingelegter sofortiger Beschwerde gegen die zurückweisenden
Beschlüsse der abgelehnte (Vorsitzende) Richter noch an einer Sachentscheidung teilnimmt und damit gegen das Wartegebot des § 47 ZPO verstößt.

OLG Köln, Beschl. v. 24.5.2004 – 19 W 18/04
(LG Bonn, Beschl. v. 15.3.2004 – 2 O 82/03)


 
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