|
|
OLGReportKompakt - Verfahrensrecht
OLG Köln
Besorgnis der Befangenheit: Gesamtwürdigung des richterlichen Verhaltens
ZPO §§ 44, 47
Die Besorgnis der Befangenheit ist stets aufgrund einer Gesamtwürdigung des richterlichen Verhaltens zu beurteilen. Zweifel an der Unvoreingenommenheit können dann nicht verneint werden, wenn trotz mehrerer – nicht offensichtlich verfahrenswidrigen Zwecken dienenden – Ablehnungsgesuche und trotz bereits eingelegter sofortiger Beschwerde gegen die zurückweisenden Beschlüsse der abgelehnte (Vorsitzende) Richter noch an einer Sachentscheidung teilnimmt und damit gegen das Wartegebot des § 47 ZPO verstößt.
OLG Köln, Beschl. v. 24.5.2004 – 19 W 18/04 (LG Bonn, Beschl. v. 15.3.2004 – 2 O 82/03)
|