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OLGReportKompakt - Verfahrensrecht
OLG Köln
Übergang vom Mahnverfahren ins streitige Verfahren
ZPO §§ 688, 691, 696
Stellt sich nach Einleitung des Mahnverfahrens heraus, dass der Mahnbescheid unter der vom Antragsteller angegebenen Adresse dem Gegner nicht zugestellt werden kann, ist eine Abgabe der Sache an das im Mahnverfahren bezeichnete Streitgericht unzulässig.
OLG Köln, Beschl. v. 26.5.2004 – 19 W 23/04 (LG Köln, Beschl. v. 5.3.2004 – 15 O 108/04)
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