|
|
OLGReportKompakt - Gebühren + Kosten
OLG Düsseldorf
Streitwert des selbstständigen Beweisverfahrens entsprechend dem Interesse des Antragstellers
GKG § 25 Abs. 3; ZPO § 485 Abs. 2
1. Bei der Bemessung des Streitwertes eines selbstständigen Beweisverfahrens außerhalb eines Rechtsstreits ist auf das Interesse des Antragstellers und nicht grundsätzlich auf die vom Sachverständigen ermittelten Mängelbeseitigungskosten abzustellen.
2. Der Senat hält nicht an der Rechtsauffassung fest, der Wert des selbstständigen Beweisverfahrens bemesse sich nur mit 50 % des voraussichtlichen späteren Hauptsacheverfahrens.
OLG Düsseldorf, Beschl. v. 6.10.2003 – I-9 W 76/03 (LG Mönchengladbach, Beschl. v. 8.7.2003 – 3 OH 28/00)
|