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OLGReportKompakt - Zwangsvollstreckung + Insolvenz
OLG Oldenburg
Gleichzeitige Inanspruchnahme des GmbH-Geschäftsführers (§ 64 Abs. 2 GmbHG) und des Empfängers der angefochtenen Leistung
GmbHG § 64 Abs. 2; InsO § 129
Der Insolvenzverwalter kann hinsichtlich der nach Zahlungsunfähigkeit geleisteten Zahlungen sowohl den GmbH-Geschäftsführer als auch den Empfänger einer anfechtbaren Leistung in Anspruch nehmen. Der Geschäftsführer hat nur Zug um Zug gegen Abtretung der Ansprüche gegen den Leistungsempfänger zu zahlen.
OLG Oldenburg, Urt. v. 10.5.2004 – 15 U 13/04 (rkr.; LG Osnabrück, Urt. v. 19.1.2004 – 13 O 655/03)
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