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OLGReportKompakt - Sonstiges Zivilrecht
OLG Celle
Beweislast für Verrechnungsabrede trägt Schuldner
BGB § 387
Das Vorbringen ggü. einem durch Vertrag begründeten Zahlungsanspruch, die Vertragspartner hätten bei Vertragsschluss vereinbart, der Schuldner solle den Anspruch durch Aufrechnung tilgen, ist kein qualifiziertes Bestreiten des Anspruchs, sondern rechtshindernde Einwendung, für welche der Schuldner die Beweislast trägt.
OLG Celle, Beschl. v. 3.6.2004 – 6 U 43/04 (LG Verden – 7 O 322/03)
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