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OLGReportKompakt - Handels- + Gesellschaftsrecht
OLG Celle
Aktivierung von Firmenwerten
GmbHG § 30; HGB § 248
1. Für die Zwecke des § 30 GmbHG ist eine Unterbilanz nach Bilanzierungsgrundsätzen festzustellen, wie sie für die Jahresbilanz gelten.
2. Die Aktivierung des selbst geschaffenen Firmenwertes in dieser Bilanz verstößt gegen § 248 Abs. 2 HGB und ist unvereinbar mit dem Schutz der Gesellschaftsgläubiger; sie können diesen Wert nicht zwangsweise realisieren, weil eine Veräußerung des Unternehmens als Einheit auf der Grundlage des § 857 ZPO nicht möglich ist.
OLG Celle, Urt. v. 3.12.2003 – 9 U 119/03 (rkr.; LG Hildesheim (KfH), Urt. v. 29.4.2003 – 10 O 131/01)
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