|
|
OLGReportKompakt - Handels- + Gesellschaftsrecht
OLG Celle
Kein weiterer Transportvertrag mit Tochterfirma, wenn diese für den Vertragspartner (ihre Mutterfirma) Preise mitteilt und Zahlung an sich fordert
ZPO § 60
1. Ein Transportvertrag auch mit der deutschen Tochterfirma einer international tätigen Spedition kommt, wenn der ursprüngliche Transportauftrag der amerikanischen Tochterfirma erteilt wurde, nicht allein dadurch zustande, dass die deutsche Tochterfirma im Laufe des bereits begonnenen Transports noch Preise für Teilleistungen mitteilt und schließlich das Entgelt zur Zahlung an sich anfordert.
2. Begehrt der Kläger eine Verurteilung eines zweiten Beklagten, nämlich des ausländischen Versicherers der amerikanischen Tochterfirma, nur für den Fall, dass das Rechtschutzbegehren gegen den ersten Beklagten (die deutsche Tochterfirma der Spedition) scheitere, ist die eventual erhobene Klage gegen den zweiten Beklagten unzulässig.
OLG Celle, Urt. v. 18.12.2003 – 11 U 51/03 (rkr.; LG Hannover, Urt. v. 21.1.2003 – 26 O 49/02)
|