|
|
OLGReportKompakt - Versicherungsrecht
OLG Naumburg
Freie Definition des Arbeitslosenbegriffs in der Privatversicherung
SGB III § 118
Gemäß § 118 Abs. 2 SGB III schließt zwar eine Beschäftigung, die weniger als 15 Stunden wöchentlich umfasst, die Arbeitslosigkeit nicht aus, indes steht es den Beteiligten in der Privatversicherung frei, für eine Arbeitslosigkeitsversicherung den Begriff der Arbeitslosigkeit anders zu definieren. Auch ein Verdienst von monatlich 160 Euro kann als Einkommen angesehen werden, das der Annahme der Arbeitslosigkeit entgegensteht.
OLG Naumburg, Urt. v. 8.1.2004 – 4 U 129/03 (n. rkr.; LG Dessau, Urt. v. 4.7.2003 – 4 O 523/03)
|