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OLGReportKompakt - Miet- + Immobilienrecht

OLG Naumburg
Umfang einer Vertragsstrafe für Investitionen innerhalb eines bestimmten Zeitraumes

BGB §§ 339, 340

Ist in einem investiven Vertrag zur Absicherung der vom Käufer übernommenen Investitionszusage eine Vertragsstrafe vereinbart, die dann verwirkt ist, wenn die Investitionsverpflichtung nicht innerhalb eines bestimmten Zeitraumes erfüllt wird, so kann der Verkäufer hieraus keine Rechte herleiten, wenn die Investitionspflicht erst nach Ablauf der Frist entsteht, fällig wird oder in zumutbarer Weise getätigt werden kann. Die Vertragsstrafe entfällt ersatzlos; unberührt bleibt der Anspruch auf Erfüllung.

OLG Naumburg, Urt. v. 10.2.2004 – 11 U 78/03
(rkr.; LG Dessau, Urt. v. 4.7.2003 – 2 O 715/02)


 
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