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OLGReportKompakt - Haftungsrecht
OLG Koblenz
Schulungs- und Einweisungspflichten bei auf Gehhilfen angewiesenem Patienten
BGB §§ 276, 611, 823, 847
1. Ist ein Patient nach einer Unfallverletzung auf Unterarmgehhilfen angewiesen, muss das Krankenhaus sich vergewissern, dass er deren Benutzung beherrscht. Erforderlichenfalls ist der Patient, insb. hinsichtlich der Benutzung der Gehstützen auf Treppen, sachkundig zu schulen.
2. Eine Haftung des Krankenhauses wegen eines Versäumnisses in diesem Bereich kommt nur in Betracht, wenn es bei pflichtgemäßem Handeln nicht zu dem Schaden gekommen wäre.
OLG Koblenz, Urt. v. 12.2.2004 – 5 U 235/03 (rkr.; LG Trier, Urt. v. 11.2.2003 – 11 O 305/01)
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