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OLGReportKompakt - Gebühren + Kosten
OLG Koblenz
Rechtsmittel gegen die Festsetzung des Zuständigkeitsstreitwertes
ZPO §§ 3, 253 Abs. 2 Nr. 2; GKG §§ 24, 25
1. Die Festsetzung des Zuständigkeitsstreitwertes kann vom Prozessbevollmächtigten des Klägers nicht mit der Streitwertbeschwerde angefochten werden (gegen OLG Bremen v. 27.10.1987 – 2 W 123/87, AnwBl. 1988, 71)
2. Da die Gebührenfreiheit nach § 25 Abs. 4 S. 1 GKG nur für statthafte Rechtsmittel gilt, sind die Gerichtskosten in einem derartigen Fall dem Prozessbevollmächtigten aufzuerlegen.
OLG Koblenz, Beschl. v. 10.2.2004 – 5 W 108/04 (LG Mainz, Beschl. v. 22.1.2004 – 2 O 22/04)
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