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OLGReportKompakt - Bau- + Nachbarrecht
OLG Saarbrücken
Voraussetzungen eines Notwegrechts
BGB §§ 242, 604, 917; ZPO §§ 290, 314, 320
1. Der Eigentümer kann ein seit langer Zeit praktiziertes Notwegrecht nach den Grundsätzen von Treu und Glauben nicht unterbinden, wenn der Weg nur in dem Umfange genutzt wird, wie es der jahrzehntelangen bisherigen Nutzung unter Berücksichtigung der fortgeschrittenen Technisierung entspricht.
2. Eine schuldrechtliche unentgeltliche Zufahrtsgestattung begründet lediglich Leihverhältnis, das bei fehlender entgegenstehender Vereinbarung gem. § 604 Abs. 3 BGB ohne Vorliegen eines besonderen Grundes jederzeit gekündigt werden kann.
OLG Saarbrücken, Urt. v. 9.3.2004 – 7 U 289/03-61 (rkr.; LG Saarbrücken, Urt. v. 3.4.2003 – 1 O 207/02)
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