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OLGReportKompakt - Wettbewerbsrecht + gewerbl. Rechtsschutz
OLG Naumburg
Anforderungen an korrektes Vergabeverfahren bei öffentlichem Auftraggeber
VOL/A §§ 9a, 21, 25
1. Verlangt der öffentliche Auftraggeber im Rahmen eines Verfahrens zur Vergabe von Versicherungsleistungen, dass der führende Versicherer eines mitbietenden Konsortiums – abweichend von branchenüblichen Gepflogenheiten – eine gesamtschuldnerische Haftung für die Leistungspflichten des Konsortialpartners übernimmt, so ist er im Rahmen der Wertung an diese Bedingung gebunden und muss die Angebote von Konsortien ohne eine entsprechende Erklärung nach § 25 Nr. 1 Abs. 1 lit. d) i.V.m. § 21 Nr. 1 Abs. 3 VOL/A ausschließen.
2. Aus § 9a VOL/A folgt bei gemeinschaftsrechtskonformer Auslegung, dass sich der öffentliche Auftraggeber, wenn er eine Gewichtung der zur Anwendung vorgesehenen Zuschlagskriterien bereits vorgenommen hat, nicht darauf beschränken darf, diese Kriterien in der Vergabebekanntmachung bzw. den Verdingungsunterlagen lediglich zu benennen, sondern dass er den Bietern außerdem die vorgesehene Gewichtung mitteilen muss.
OLG Naumburg, Beschl. v. 31.3.2004 – 1 Verg 1/04 (Vergabekammer beim Regierungspräsidium Magdeburg, Beschl. v. 22.12.2003 – VK-MD 19/03)
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