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OLGReportKompakt - Zwangsvollstreckung + Insolvenz
OLG Hamburg
Passivlegitimation des Geschäftsführers trotz Privatinsolvenz
GmbHG § 64 Abs. 2; InsO § 17
1. Ansprüche aus § 64 Abs. 2 GmbHG unterliegen nicht der Privatinsolvenz des Geschäftsführers, wenn die Zahlungen vor Eröffnung der GmbH-Insolvenz, aber erst nach Eröffnung der Privatinsolvenz geleistet werden; solche Ansprüche sind nicht gegen den Insolvenzverwalter, sondern gegen den Geschäftsführer persönlich zu richten.
2. Zahlungsunfähigkeit kann auch vorliegen, wenn die Schuldnerin zwar auf neue Forderungen zahlt, aber ältere Steuerforderungen, Forderungen von Energielieferanten und Sozialversicherungsbeiträge nicht begleicht.
3. Zahlungen, die nach Eintritt der Krise zur Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebes geleistet werden, sind in der Regel nur dann mit der Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsführers vereinbar, wenn sie zur Durchführung des Insolvenzverfahrens oder eines ernsthaften Sanierungskonzeptes dienen.
OLG Hamburg, Beschl. v. 29.12.2003 – 11 W 90/03 (LG Hamburg, Beschl. v. 15.9.2003 – 420 O 127/03)
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