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OLGReportKompakt - Gebühren + Kosten
KG
Gegenstandswert eines selbständigen Beweisverfahrens
GKG § 25 Abs. 3
Betrifft ein selbständiges Beweisverfahren die Feststellung von Mängeln, ihre Ursachen und die zu ihrer Behebung erforderlichen Maßnahmen und Kosten, so bemisst sich der Gegenstandswert dieses Verfahrens in der Regel nach der Höhe der von dem Sachverständigen ermittelten notwendigen Nachbesserungskosten. Stellt der Sachverständige Mängel nicht in dem vom Antragsteller behaupteten Umfang fest, so kommt es insoweit auf die nach dem Vorbringen des Antragstellers erforderlichen Mängelbeseitigungskosten an.
KG, Beschl. v. 9.1.2003 – 27 W 4/02 (LG Berlin, Beschl. v. 14.11.2001 – 11 OH 2/00)
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