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OLGReportKompakt - Gebühren + Kosten
KG
Streitwert einer Stufenklage
BRAGO §§ 11 Abs. 1, 13 Abs. 3, 31 Abs. 1 Nr. 2; GKG § 18
1. Bei einer Stufenklage richtet sich der Streitwert für die Verhandlungsgebühr nach dem Wert der Stufe, in der diese Gebühr angefallen ist.
2. Die Summe der sich aus den Teilstreitwerten ergebenden Verhandlungsgebühren darf lediglich nicht die nach dem höheren Wert berechnete (streitige) Verhandlungsgebühr übersteigen.
KG, Beschl. v. 31.10.2003 – 19 WF 115/03 (AG Tempelhof-Kreuzberg, Beschl. v. 26.7.2002 – 170 F 4181/96)
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