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OLGReportKompakt - Medienrecht
OLG Hamm
Keine telefonische Erreichbarkeit des Anbieters notwendig beim Abschluss von Fernabsatzverträgen
TDG § 6; Richtlinie 2000/31/EG
Eine telefonische Erreichbarkeit des Unternehmers im Zusammenhang mit der Anbahnung bzw. dem Abschluss von Fernabsatzverträgen oder Verträgen im elektronischen Geschäftsverkehr verlangen weder Art. 5 Abs. 1 lit. c) der Richtlinie 2000/31/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 8.6.2000 über bestimmte rechtliche Aspekte der Dienste der Informationsgesellschaft, insb. des elektronischen Geschäftsverkehrs, im Binnenmarkt noch § 6 TDG.
OLG Hamm, Urt. v. 17.3.2004 – 20 U 222/03 (n. rkr.; LG Dortmund, Urt. v. 9.7.2003 – 5 O 120/03)
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