|
|
OLGReportKompakt - Handels- + Gesellschaftsrecht
OLG Frankfurt
Prospekthaftung bei Beteiligung an geschlossenen Immobilienfonds
c.i.c.
1. Zu den Voraussetzungen der sog. typisierten Prospekthaftung.
2. Dem Anleger, der sich als Treugeber über einen Treuhänder mittelbar an einem geschlossenen Immobilienfonds beteiligt, steht gegen den Fonds kein Schadensersatzanspruch aus dem Gesichtspunkt typisierter Prospekthaftung oder aus Inanspruchnahme persönlichen Vertrauens zu. Zur Kündigung des Gesellschaftsverhältnisses ggü. der Fondsgesellschaft ist er nicht berechtigt.
OLG Frankfurt, Urt. v. 22.3.2004 – 1 U 275/03 (rkr.; LG Frankfurt, Urt. v. 29.7.2003 – 2-10 O 153/02)
|