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OLGReportKompakt - Zwangsvollstreckung + Insolvenz
OLG Düsseldorf
Mangelnde kostenrechtliche Notwendigkeit voreiliger Vollstreckungsmaßnahmen
ZPO §§ 91, 269 Abs. 3
Voreilige Vollstreckungsmaßnahmen sind nicht notwendig i.S.d. § 91 ZPO. Das gilt auch für Handlungen zur Vorbereitung der Zwangsvollstreckung. Dem Schuldner muss die Möglichkeit zur freiwilligen Leistung eingeräumt werden. Ansonsten trägt der Gläubiger die entstandenen Kosten.
OLG Düsseldorf, Beschl. v. 29.8.2003 – I-26 Sch 7/03
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