|
|
OLGReportKompakt - Versicherungsrecht
OLG Celle
Anzeigeobliegenheit in der Berufshaftpflicht; treuwidrige Berufung auf Verjährung nach § 12 VVG
VVG §§ 6 Abs. 3, 12 Abs. 3
1. Zur Anzeigeobliegenheit eines Statikers ggü. seiner Betriebshaftpflichtversicherung nach dem Auftreten von Rissen in dem errichteten Gebäude.
2. Der Versicherer ist nach Treu und Glauben gehindert, sich auf die Frist des § 12 Abs. 3 VVG zu berufen, wenn er zunächst mit dem gesetzlichen Vertreter des Versicherungsnehmers korrespondiert, ihm ggü. den Versicherungsschutz versagt und dieser selbst fristgerecht Klage erhebt, bevor sodann nach Fristablauf der Versicherungsnehmer in den Rechtsstreit eintritt.
OLG Celle, Urt. v. 12.12.2003 – 8 U 35/03 (rkr.; LG Hannover, Urt. v. 9.1.2002 – 19 O 117/02)
|