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OLGReportKompakt - Bau- + Nachbarrecht

OLG Düsseldorf
Voraussetzungen für einen Mehrvergütungsanspruch bei „unklarer“ Leistungsbeschreibung

VOB/B § 2 Nr. 5, Nr. 6, Nr. 8

1. Bei einer „funktionalen Leistungsbeschreibung“ fehlen die für die Kalkulation des Bieters wichtigen Einzelangaben zur Beschaffenheit der Anlage. Für eine VOB/A-gerechte Auslegung ist kein Raum, weil für den Antragnehmer zweifelsfrei erkennbar ist, dass das Risiko der Kalkulation ihm auferlegt wird.

2. Ist eine private oder öffentliche Leistungsbeschreibung erkanntermaßen oder zumindest für den Fachmann ersichtlich unklar und risikoreich, darf der Bieter diese Lückenhaftigkeit nicht durch eigene, für ihn günstige Kalkulationsannahmen ausfüllen. Tut er es dennoch, handelt er auf eigenes Risiko und kann später keine Mehrkosten beanspruchen, wenn sich seine Erwartungen als falsch erweisen.

OLG Düsseldorf, Urt. v. 18.11.2003 – I-23 U 27/03
(rkr.; LG Düsseldorf, Urt. v. 14.1.2003 – 9 O 163/02)


 
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