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OLGReportKompakt - Berufsrecht
OLG Schleswig
5-jährige Wartefrist für OLG-Rechtsanwaltszulassung auch für ehemalige Richter
BRAO §§ 19 Abs. 1, 20 Abs. 1 Nr. 2, 266 Abs. 2
Nach Wegfall der Singularzulassung gilt § 226 Abs. 2 BRAO nunmehr für alle Bundesländer mit der Folge, dass die dort vorgeschriebene fünfjährige Wartefrist für die gleichzeitige Zulassung beim LG und beim übergeordneten OLG ausnahmslos gilt. Die Vorschrift des § 20 Abs. 1 Nr. 2 BRAO, wonach die Rechtsanwaltskammern nach pflichtgemäßem Ermessen einen Rechtsanwalt auch ohne vorherige fünfjährige Tätigkeit bei einem Land- oder AG zulassen konnten, ist im Bereich des § 226 Abs. 2 BRAO nicht mehr anwendbar.
OLG Schleswig, Beschl. v. 15.5.2003 – 2 AGH 10/02 (n. rkr.) Hinweis der Redaktion: Das Aktenzeichen des BGH lautet AnwZ (B) 52/03. OLGReport Schleswig 2004, 295
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