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OLGReportKompakt - Berufsrecht
OLG Schleswig
Anwaltshaftung bei unzureichender Belehrung über drohende Verjährung bei Erhebung einer Teilklage
BGB § 675; pVV
1. Hat ein Rechtsanwalt einen Mandanten bereit zuvor umfassend im Rahmen eines Ehescheidungsverfahren vertreten, so schuldet er auch dann umfassende außergerichtliche Interessenwahrnehmung und Beratung, wenn von einer Zugewinnausgleichsforderung zunächst nur ein Teil gerichtlich anhängig gemacht wird. 2. Die anwaltliche Belehrung über eine drohende Verjährung muss dem Mandanten eindeutige Handlungsmöglichkeiten zur Vermeidung der Verjährung aufzeigen. 3. Selbst nach Belehrung muss der Rechtsanwalt die drohende Verjährung weiter im Auge behalten und rechtzeitig den Gegner zur Verlängerung der Frist für den Verzicht auf die Verjährungseinrede auffordern sowie ggf. den Mandanten unter Hinweis auf die bevorstehende Verjährung zur Entscheidung über das weitere Vorgehen auffordern.
OLG Schleswig, Urt. v. 11.3.2004 – 11 U 27/02 (n. rkr.; LG Itzehoe, Urt. v. 28.1.2002 – 7 (2) O 231/01) Hinweis der Redaktion: Das Aktenzeichen des BGH lautet IX ZR 72/03. OLGReport Schleswig 2004, 268
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