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OLGReportKompakt - Kfz-Recht + Verkehr
OLG Celle
Völliges Zurücktreten der Betriebsgefahr auch nach neuem Recht möglich
StVG §§ 7, 9
Auch nach der am 1.8.2002 in Kraft getretenen Änderung des § 7 Abs. 2 StVG kommt weiterhin ein völliges Zurücktreten der Betriebsgefahr ggü. einem groben Verschulden des Geschädigten in Betracht.
OLG Celle, Beschl. v. 3.3.2004 – 14 W 65/03 (LG Hannover, Beschl. v. 13.11.2003 – 16 O 175/03) OLGReport Celle 2004, 269
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