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OLGReportKompakt - Bau- + Nachbarrecht
OLG Frankfurt
Minderung und Schadensersatz wegen Wertemängeln an einer neu zu errichtenden Eigentumswohnung
BGB §§ 249 a.F., 635 a.F.
1. Bei Mängeln des Werks ist der Schadensersatzanspruch wegen Nichterfüllung nach der Differenz zwischen dem „Vertragswert“ der Leistung einerseits, ihrem wirklichen Wert andererseits zu bestimmen. 2. Der werkvertragliche Schadensersatzanspruch wegen Nichterfüllung kann in Fällen, in denen die Bestellerin die Sache behalten will – sog. kleiner Schadensersatz – regelmäßig anhand der zur Mängelbeseitigung erforderlichen Kosten vereinfacht berechnet werden. 3. Ist das Vertragsobjekt aber durch eine Vielzahl von Mängeln in einem Maße betroffen, dass die Herstellungskosten seinen Wert erreichen oder gar übersteigen, dann spiegelt der rein rechnerische Ansatz des Reparaturaufwandes den mit den Mängeln einhergehenden Minderwert nicht mehr wider, dann gilt die Differenzberechnung.
OLG Frankfurt, Urt. v. 24.10.2003 – 24 U 198/01 (n. rkr.; LG Darmstadt, Urt. v. 17.7.2001 – 13 O 360/99) Hinweis der Redaktion: Das Aktenzeichen des BGH lautet VII ZR 321/03. OLGReport Frankfurt 2004,186
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