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OLGReportKompakt - Versicherungsrecht
OLG Köln
Krankentagegeld endet mit dem Ende des Arbeitsverhältnisses - Wegfall der Versicherungsfähigkeit
MB/KT 94 § 15a
Eine tarifliche Regelung (AVB), nach der für den Fall der Beendigung des Versicherungsverhältnisses wegen Bezugs einer Erwerbsunfähigkeitsrente Anspruch auf eine Anwartschaftsversicherung besteht, ist nicht dahin auszulegen, dass Rentenbezug als Beendigungsgrund der Tagegeldversicherung gilt, wenn in einer anderen Klausel ausdrücklich als Beendigungsgrund nur der Wegfall des Arbeitsverhältnisses des Versicherungsnehmers genannt ist.
OLG Köln, Urt. v. 22.12.2003 – 5 U 114/03 (rkr.; LG Aachen, Urt. v. 23.5.2003 – 9 O 564/02)
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