OLGReportKompakt - Zwangsvollstreckung + Insolvenz
OLG Düsseldorf
Zwangsvollstreckung eines Titels auf Erteilung eines Buchauszugs im Ausland
HGB § 87c Abs. 2; ZPO §§ 887, 888; EuGVVO Art. 38ff. Ein Titel auf Erteilung eines Buchauszugs nach § 87c Abs. 2 HGB ist auch dann grundsätzlich nach § 887 ZPO zu vollstrecken, wenn der Schuldner seinen Sitz im Ausland hat. Der Anspruch des Gläubigers auf Ausübung von Zwang im Inland zur Herbeiführung der im Ausland geschuldeten Handlung führt – jedenfalls bei einem Buchauszug – nicht zwangsläufig zur ausschließlichen Anwendbarkeit des § 888 ZPO.
OLG Düsseldorf, Beschl. v. 21.1.2004 – I-16 W 50/03 (LG Düsseldorf, Beschl. v. 31.7.2003 – 32 O 166/01)
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