|
|
OLGReportKompakt - Wettbewerbsrecht + gewerbl. Rechtsschutz
OLG Frankfurt
Keine Verpflichtung des Herstellers zum Ausgleich von allgemeinen Preisermäßigungen für Vertragshändlervertrag
GWB §§ 20, 33 1. Ein Vertragshändlervertrag begründet nicht ohne weiteres eine Verpflichtung des Herstellers von Kraftfahrzeugen zum Ausgleich der Einbußen, die der mit ihm verbundene Händler dadurch erleidet, dass der Hersteller die Preise für Neufahrzeuge senkt und darum Gebrauchtfahrzeuge, die der Vertragshändler zunächst an Unternehmen der Internationalen Autovermietung veräußert und sodann aufgrund einer ggü. dem Hersteller bestehenden Rückkaufverpflichtung zurückerworben hat, nicht mehr mit Gewinn absetzbar sind. 2. Ein solcher Anspruch ergibt sich auch nicht ohne weiteres aus den §§ 20, 33 GWB.
OLG Frankfurt, Urt. v. 18.11.2003 – 11 U (Kart) 35/03 (n. rkr.; LG Frankfurt a.M., Urt. v. 22.1.2003 – 3/9 O 145/02) Hinweis der Redaktion: Das Aktenzeichen des BGH lautet K ZR 34/03.
|