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OLGReportKompakt - Versicherungsrecht
OLG Karlsruhe
Rechtsschutzgewährung bei Streit über Lebensversicherung, die ursprünglich der Baufinanzierung diente
ARB 94 § 3 Abs. 1d dd Ein Rechtsstreit über die sachliche Berechtigung an einem Vermögenswert, der zur Sicherung der Finanzierung eines Bauvorhabens geschaffen und eingesetzt worden ist, unterfällt jedenfalls dann nicht dem Risikoausschluss des § 3 Abs. 1d dd ARB 94, wenn der Kredit vollständig zurückgeführt ist und der Kreditgeber die Sicherheit freigegeben hat.
OLG Karlsruhe, Urt. v. 29.1.2004 – 12 U 96/03 rkr.; LG Karlsruhe, Urt. v. 23.7.2003 – 10 O 306/03)
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